Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20284
VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008 (https://dejure.org/2009,20284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.04.2009 - 10 CS 09.1008 (https://dejure.org/2009,20284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. April 2009 - 10 CS 09.1008 (https://dejure.org/2009,20284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Sollten gewalttätige Gegendemonstrationen zu erwarten sein, wäre diesen durch entsprechendes Eingreifen der Sicherheitsbehörden zu begegnen; ein Verbot der streitgegenständlichen Versammlung ließe sich damit nicht begründen (vgl. BVerfG vom 10.5.2006 NVwZ 2006, 1049 und vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Weil wegen der knappen Zeitspanne bis zum Beginn der Versammlung aber nicht gesichert ist, dass in Kooperation mit dem Veranstalter angemessene Beschränkungen erlassen werden, und somit die Beteiligten sich nicht darauf einstellen können, wie die Versammlung durchgeführt wird, legt der Senat den Zeitraum sowie den Weg des Aufzugs fest und gibt dem Antragsgegner auf, an dieser Route dem Antragsteller einen geeigneten Standort für die geplante Zwischenkundgebung zuzuweisen (vgl. BVerfG vom 5.9.2003 NVwZ 2004, 90).
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01

    Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Die materielle Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen liegt dabei bei der Behörde (vgl. BVerfG vom 1.5.2001 NJW 2001, 2078/2079).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Sollten gewalttätige Gegendemonstrationen zu erwarten sein, wäre diesen durch entsprechendes Eingreifen der Sicherheitsbehörden zu begegnen; ein Verbot der streitgegenständlichen Versammlung ließe sich damit nicht begründen (vgl. BVerfG vom 10.5.2006 NVwZ 2006, 1049 und vom 14.5.1985 BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (st. Rspr. des BVerfG; vgl. zuletzt Entscheidung vom 7.11.2008 EuGRZ 2008, 769 RdNr. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2009 - 10 CS 09.1008
    Zum einen reichen - wie bereits oben dargelegt - bloße Verdachtsmomente und Vermutungen nicht für die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Gefahreneintritts aus (vgl. BVerfG vom 26.1.2001 NVwZ 2001, 670).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht